Coronavirus, Bestellung zum Verkauf von Masken in der Apotheke

Coronavirus-Maske
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Neue Bevölkerungsschutzverordnung zum Verkauf von Masken und anderen Schutzgeräten in Apotheken für den Coronavirus-Notfall!

La Katastrophenschutz hat einen ausgestellt neue Verordnung Dies ermöglicht auch den Verkauf individueller persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Masken durch Apotheken. Der Zweck der Maßnahme ist es, regeln die Verteilung dieser Geräte durch Apotheken.

Die Verordnung weist insbesondere darauf hin, dass Modus Beachten Sie die für den sicheren Umgang mit der Verpackung zu beachtenden Informationen, den Höchstpreis der einzelnen Einheiten und die Informationen, die Apotheken dem Verbraucher geben müssen.

Gesundheits- und Hygienevorschriften, die von den Apotheken einzuhalten sind

Um mit dem Öffnen von Packungen fortfahren zu können, muss die Apotheke die Einhaltung der korrekten durchzuführenden Vorgänge gewährleisten. Insbesondere müssen die Faktoren bewertet werden, die die Erhaltung der mikrobiologischen Qualität jeder PSA gewährleisten, um die Kontaminationsquellen unter Kontrolle zu halten.

Das Folgende sind die norme dass jede Apotheke beim Umgang mit dem Produkt Folgendes beachten muss:

  • Händehygiene mit hydroalkoholischen Produkten oder Waschen mit Wasser und Seife
  • Atemhygiene durch Verwendung von Gesichtsmasken
  • Handschuhe
  • Alba

Preis der einzelnen Masken und Schutzvorrichtungen 

Die Verordnung legt fest, dass der Einzelhandelsverkauf von nur einer PSA-Einheit ohne Referenzverpackung vorsehen muss ein Preis, der niedriger oder gleich dem für das Einzelpaket vorgesehenen Betrag ist geteilt durch die Anzahl der darin vorhandenen PSA.

Verbraucherinformation

Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz und den in der Verordnung genannten Branchengesetzen die Informationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden sollen sie sind:

  • Rechts- oder Produktname des Produkts
  • Name oder Firmenname oder Warenzeichen und der eingetragene Sitz des Herstellers oder eines in der Europäischen Union ansässigen Importeurs
  • Herkunftsland, wenn es außerhalb der Europäischen Union liegt
  • mögliches Vorhandensein von Materialien oder Substanzen, die Schäden an Menschen, Dingen oder der Umwelt verursachen können
  • Verwendete Materialien und Verarbeitungsmethoden, sofern diese für die Qualität oder die Produkteigenschaften des Produkts entscheidend sind
  • Anweisungen, alle Vorsichtsmaßnahmen und den Verwendungszweck, sofern dies für die Zwecke der Verwendung und Sicherheit des Produkts nützlich ist.
  • Herstellungsdatum oder Verfallsdatum und Stelle / Behörde, die die Zertifizierung / Genehmigung ausgestellt hat.
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geschrieben von Serena De Luca
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