Coronavirus, Dekret mit höheren Bußgeldern und Erläuterungen zu Verlängerungen bis zum 31. Juli

Giuseppe erzählen
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Das CDM verabschiedet ein Dekret mit neuen Sanktionen und Maßnahmen, um die Ansteckung und Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Genehmigt durch Regierung un neues Dekret was zusätzliches bietet Sanktionen für diejenigen, die das nicht respektieren und verletzen Regeln gegen die Ausbreitung und Ansteckung des Coronavirus.

Das Dekret

Il Premierminister Giuseppe Conte spezifizierte einige wichtige Punkte, die im neuen Dekret vorgesehen sind, darunter hohe Geldstrafen zwischen 400 und 3000 Euro für alle, die sich nicht an die Regeln halten Notfallsituation.

Es ist auch vorgesehen, dass Gefängnis von 1 bis 5 Jahren für diejenigen in Quarantäne, da sie positiv sind Coronavirusund gegen die Regeln verstoßen absichtlich das Haus verlassen.

Es wurde auch angegeben, dass der derzeit prognostizierte Zeitplan für das Ende dieses Notfalls der ist 31 Juli, aber das bedeutet nicht, dass die Italiener bis zu diesem Datum gezwungen sein werden, zu Hause zu bleiben.

Jede neue Maßnahme es wird von Monat zu Monat entschieden, Beurteilung der Lage anhand der Ansteckungsdaten.

Die Maßnahmen

Nachfolgend aufgeführten alle Maßnahmen geplant, um die Ausbreitung einzudämmen Coronavirus:

  • Es bestehen Beschränkungen des Personenverkehrs und der Möglichkeit, die Wohnung, den Wohnsitz oder das Staatsgebiet zu verlassen und zu betreten. Bewegungen werden nur aus Gründen der absoluten Notwendigkeit, des Gesundheitszustands oder aus anderen triftigen Gründen genehmigt.
  • Geschlossene Parks, Villen, Spielplätze, öffentliche Plätze, städtische Straßen.
  • Stoppen Sie Ein- oder Umzüge in Provinz-, Regional- oder Gemeindegebieten.
  • Es ist eine Quarantäne für diejenigen vorgesehen, die mit infizierten Personen in Kontakt kommen, und ein absolutes Verbot, die Wohnung für alle zu verlassen, die positiv auf das Virus getestet wurden.
  • Stoppen Sie religiöse und standesamtliche Zeremonien und Eintrittsbeschränkungen für Kirchen.
  • Verbot oder Einschränkung öffentlicher Versammlungen oder Versammlungen
  • Halten Sie bei Veranstaltungen, Treffen, Sportveranstaltungen, religiösen Aktivitäten usw. an.
  • Geschlossene Theater, Kinos, Diskotheken, Kultur-, Freizeit- und Sozialzentren, Spiel- und Wettbüros.
  • Schluss mit Konferenzen und Kongressen, nur noch Videokonferenzen möglich.
  • Verbot oder Einschränkung von Sport- und Freizeitaktivitäten im Freien und mögliche Einschränkung oder Einstellung des öffentlichen Verkehrs.
  • Aussetzung oder Einschränkung von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen sowie vorübergehende Schließung von Schwimmbädern, Fitnessstudios, Sportzentren usw.
  • Schließung oder Aussetzung von Schulen und Universitäten, Master- und Berufsstudiengängen.
  • Verbot von Bildungsreisen und Städtepartnerschaften.
  • Die physische Präsenz in öffentlichen Ämtern ist, mit Ausnahme der Erbringung wesentlicher Dienstleistungen, begrenzt, wobei nach Möglichkeit intelligentes Arbeiten bevorzugt wird.
  • Kulturstätten und Museen geschlossen.
  • Aussetzung oder Einschränkung von Wettbewerben, es sei denn, diese sind Fernwettbewerbe.
  • Schließung oder Einschränkung für Geschäfte, mit Ausnahme derjenigen, die Lebensmittel und Grundbedarfsgüter anbieten.
  • Schließung oder Einschränkung von Bars und Restaurants.
  • Spezifische Verbote oder Einschränkungen für die Begleitung einer Person in die Notaufnahme.
  • Einstellung oder Einschränkung der geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit unter Ausschluss von Dienstleistungen des öffentlichen Bedarfs.
  • Halten Sie auf Märkten und Jahrmärkten an, mit Ausnahme von Lebensmittelmärkten.
  • Zugangsbeschränkungen für Angehörige in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hospizen und Gefängnissen.
  • Verpflichtung zur Benachrichtigung des nationalen Gesundheitsdienstes, wer in Gebiete mit epidemiologischem Risiko kommt oder sich dort aufgehalten hat, die von der WHO oder dem Gesundheitsminister angegeben werden.
  • Ja zu Smart Working, auch abweichend von den derzeit geltenden Regelungen.
  • Informieren Sie sich unbedingt über Maßnahmen zur Vorbeugung und Verbreitung des Virus.
  • Stellen Sie sicher, dass alle erlaubten Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Regeln und Protokollen zur Ansteckungsbekämpfung durchgeführt werden.
  • Der Präfekt kann Ausnahmen von den verschiedenen Beschränkungen genehmigen.
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geschrieben von Susanna Mele
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