Neue Verordnung in Kampanien, Imbissbuden reduziert und Schulschließungen bestätigt

Essen zum Mitnehmen-Kampanien

In der neuen Verordnung der Region Kampanien ist das für die Gastronomie gewährte Mitnehmen begrenzt. Bestätigt werden jedoch viele andere Bestimmungen.

La neue Verordnung der Region Kampanien, veröffentlicht am Morgen des 26. Oktober 2020, bestätigt fast alle Bestimmungen der vorherigen regionalen Verordnungen und die durch die dpcm vom 25. Oktober festgelegten Regeln, mit Ausnahme der Methoden zum Mitnehmen.

Im Gegensatz zur DPCM in Kampanien Das Mitnehmen ist bis 22.30 Uhr gestattetDie Lieferung nach Hause ist bis 23.00 Uhr gestattet.

Hinsichtlich der Reiseverbot zwischen Provinzenbleibt weiterhin gültig und Es wird dringend empfohlen, zwischen den Gemeinden zu wechseln. Bestätigt wurde auch die Schließung von Schulen, mit Ausnahme der Kinderschulen, und der Ausgangssperre.

Die Bestimmungen der neuen Verordnung

Das sieht die gültige Verordnung vor bis zum 31 Oktober:

  • unbeschadet sonstiger Bestimmungen des Ministerpräsidentendekrets vom 24. Oktober 2020 an alle Catering-Betriebe (Bars, Restaurants, Pizzerien, Eisdielen, Pubs, Weingüter und dergleichen), Ab 22,30 Uhr ist der Verkauf zum Mitnehmen verboten. Catering-Betriebe, die normalerweise Aktivitäten zum Mitnehmen mit Lieferung an Benutzer per Auto durchführen, sind von dem Verbot ausgenommen, das ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen ausführen kann, um ein Fernbuchungssystem zu gewährleisten. Eine Lieferung nach Hause ist jedoch zulässig, mit der Möglichkeit, die Abreise der letzten Lieferung bis 23,00 Uhr zu arrangieren.
  • außerhalb von Kindergärten und Kindergärten (0-6 Jahre), bestätigte das Aussetzung der Unterrichtsaktivitäten in Anwesenheit von Grund- und weiterführenden Schulenmit Ausnahme der Durchführung von Aktivitäten für Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen und / oder Behinderten, deren Leistung in Gegenwart zulässig ist, vorbehaltlich einer Bewertung der spezifischen Kontextbedingungen durch die Schule. Die regionale Krisenabteilung hat das Mandat, mit der ANCI am 31. Oktober 2020 die Möglichkeit zu prüfen, die Reaktivierung von Lehraktivitäten in Gegenwart auch auf differenzierte Weise auf dem Territorium unter Berücksichtigung des Infektionsverlaufs zu veranlassen auf lokaler und regionaler Ebene;
  • Die Aussetzung der didaktischen Aktivitäten und der persönlichen Überprüfung (Prüfungen und Überprüfungen) an den Universitäten wird bestätigt, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Studienanfänger beziehen, sofern dies bereits in Anwesenheit der zuständigen Universität geplant ist.
  • 'SJogging-Aktivität, wo auf den Promenaden, in öffentlichen Parks, in historischen Zentren und auf jeden Fall an nicht isolierten Orten durchgeführt, unterliegt es der Frist: 06,00 - 8,30 Uhr; in anderen Fällen ist dies ohne zeitliche Begrenzung zulässig, jedenfalls unbeschadet der Distanzierungsverpflichtungen, die im Dekret des Premierministers vom 24. Oktober 2020 vorgesehen sind;
  • Es wird dringend empfohlen, die Gemeinde mit Wohnsitz, Wohnsitz oder Wohnsitz nicht zu verlassen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich. Auf jeden Fall Von 23,00 bis 5.00 Uhr ist nur motiviertes Reisen erlaubt aus nachgewiesenen Arbeitsbedürfnissen oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit oder aus gesundheitlichen Gründen.
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geschrieben von Fabiana Bianchi
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