Neapel, Chiaia Bereich Verkehrsblock für Weihnachten

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Neues Verkehrsgerät für das Chiaia-Gebiet während der Weihnachtszeit

Die Website der Stadt Neapel hat die Öffentlichkeit über die neue Verkehrseinrichtung in dem Chiaia Bereich für die Weihnachtszeit informiert. Während der Weihnachtsferien, wird die Bestellung einige spezifische Straßen beeinflussen. Der Fahrzeugverkehr wird für die meisten der festlichen Zeit geändert werden, doch die Genauigkeit ist in Kraft, die auf den folgenden Tagen: 14, 15, 21, 22, 23, 24, 28, 29, 30 und 31 Dezember 2013 und 4 und 5 Januar 2014.

Während dieser Daten wird es zuerst sein storniert der vorherige Gesetzliche Verordnung 1202 (Vehicular ban am Samstag, beginnend an der 10.00 und 13.30 von 16.00 Stunden bei 22.00) und hat die neue Verordnung was für die sorgt verbieten Fahrzeug in der unten aufgeführten strade:

  • Via Morelli von Via Vannella Gaetani zur Piazza dei Martiri;
  • Piazza dei Martiri in der Fahrbahn außerhalb der Pflanzer;
  • Via Santa Caterina in Chiaia;
  • Via Santa Maria a Cappella Vecchia;
  • Caprioli-Rampe;
  • Via Chiaia (Abschnitt der Piazza Santa Caterina in Chiaia Palazzo Cellammare);
  • Via Filangieri;
  • Via dei Mille.

Öffnungszeiten

  • Für Tage 14, 15, 21, 22, 23, 24, 28, 29 und 30 2013 und 4 Dezember und Januar 5 2014 in den folgenden Stunden: von den 10.00 14.00 Stunden und Stunden von den 16.00 20.00 Stunden.
  • Für den Tag 31. Dezember: von 10.00 bis 14.00 Uhr.

Wer kann sich bewegen?

  • Fahrzeuge, die im Besitz der ZTL-Zufahrtskarte „Morelli, Filangieri, Mille“ sind, ausgestellt gemäß der Gewerkschaftsverordnung Nr. 655 vom 15.06.2012, zu folgenden Kategorien gehörend:
  • Bewohner;
  • mit Sitz;
  • Gebietsfremde, Inhaber von Parkplätzen im Gelände;
  • Inhaber von Fahrzeugen für den Güterverkehr für Dienstleistungen innerhalb der LTZ;
  • Unternehmen und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen;
  • Hoteliers für Kundenfahrzeuge;
  • Garagen für Kundenfahrzeuge;
  • Ärzte mit Hausbesuchspflicht bei Patienten mit Wohnsitz im ZTL;
  • Besitzer von Fahrzeugen für Zwecke von öffentlichem Interesse, die über eine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Sondergenehmigung für besondere Zwecke verfügen, die die Nutzung eines Fahrzeugs erfordern;
  • öffentlicher und nicht öffentlicher Verkehr (Busse, Taxis, öffentliche Mietwagen mit Fahrer);
  • Kraftfahrzeuge, die behinderte Menschen mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit transportieren, die mit der in der DM genannten Karte ausgestattet sindLL.PP. 1176 08.06.79, das regelmäßig von den zuständigen Behörden herausgegeben wird, sowie die Fahrzeuge des Social Transportation von Neapel für Behinderte;
  • Polizei-, Notfall- und Rettungsfahrzeuge.

Die oben genannten Fahrzeuge können durch das überwachte Tor in der Via Morelli an der Kreuzung mit der Via Vannella Gaetani einfahren.

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geschrieben von desiree.catani
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