Covid und Reisen, durch Beschränkungen in EU-Ländern und neue Regeln für Nicht-EU-Länder

Reisender am Flughafen
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Wir gehen in RichtungAbschaffung der Reisebeschränkungen für Bürger der EU-Staaten falls Sie geimpft oder geheilt sind. Dies teilten die Minister für europäische Angelegenheiten durch den mit Empfehlungen gestern, 22. Februar 2022, genehmigt wurde und gültig sein wird vom 1 März.

Tatsächlich scheinen sie in Brüssel entschlossen zu sein, die vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt erforderlicher Reisen in die Europäische Union aufzuheben, und auch in Italien denkt man über neue Regeln nach, um die Ausbreitung der Infektion durch Covid-19 zu begrenzen, aber zu lockern ein wenig die Quetschungen.

Stoppen Sie die Beschränkungen für EU-Reisen

Die Empfehlungen der Europaministerinnen und -minister betreffen:

  • diejenigen, die mit einem von der WHO oder der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, aber nur, wenn sie wissen, dass sie die letzte Dosis des Zyklus mindestens 14 Tage vor der Ankunft erhalten haben (nicht mehr 270 Tage vorher);
  • geimpfte Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben;
  • diejenigen, die sich innerhalb der 19 Tage vor der Reise von Covid-180 erholt haben.

Des Weiteren wird festgelegt, dass:

  • Personen, die mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, können auch um einen negativen Molekularabstrich (PCR) gebeten werden, der spätestens 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wird, und es können andere Maßnahmen wie Quarantäne oder Isolation angewendet werden.
  • Ein negativer Pcr-Abstrich vor der Abreise kann auch von genesenen Personen und Personen angefordert werden, die mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, aber keinen europäischen Grünen Pass oder eine gleichwertige Bescheinigung besitzen.

Denken Sie jedoch daran, dass die Empfehlungen sind keine rechtsverbindlichen Dokumente, daher bleibt jedes EU-Land für die Umsetzung verantwortlich.

Die Regeln für Minderjährige in EU-Ländern

Für Minderjährige zwischen 6 und 18 Jahren sehen die Vorschriften eine uneingeschränkte Reiseerlaubnis vor:

  • wenn sie die auch für Erwachsene geltenden Voraussetzungen erfüllen, also Impfung oder Genesung;
  • Wenn sie jedoch nicht von Covid-19 geimpft oder geheilt sind, können sie mit einem negativen molekularen Test reisen, der nicht später als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Außerdem könnte jeder Mitgliedstaat fragen andere Prüfungen bei der Ankunft oder sogar Quarantäne oder Isolierung.

Kinder unter 6 Jahren unterliegen keinen Einschränkungen, daher keine Tests oder Quarantänen.

Grüner Pass

In Italien gibt es keine Quarantäne für Einreisende aus Nicht-EU-Staaten

Was die spezifischen Regeln in unserem Land betrifft, so hat Gesundheitsminister Roberto Speranza dies angekündigt Ab dem 1. März gilt keine Quarantäne mehr für Personen, die aus einem der Länder außerhalb der EU kommen.

In der Praxis müssen Reisende aus diesen Ländern laut Verordnung die gleichen Regeln befolgen wie Reisende innerhalb der EU.

Daher reicht eines der folgenden Zertifikate aus:

  • Impfpass;
  • Wiederherstellungszertifikat;
  • negativer Test.

Also, die Grüner Pass.

Schnelltest-News: gültig für die Erlangung des Heilzeugnisses

Auch in der EU, wie es bereits in Italien der Fall ist, ist es an der Zeit Es ist möglich, gültige Covid-Wiederherstellungszertifikate zu haben auch nach Durchführung von a Antigen-Schnelltest.

Früher war dies nur nach Anfertigung eines Molekularabstrichs möglich, doch jetzt hat sich das geändert.

Um valide, also genau und verlässlich zu sein, muss der Schnelltest Teil dergemeinsame EU-Liste von Schnelltests Antigen für Covid-19 und von medizinischem Fachpersonal oder qualifiziertem Personal durchgeführt werden.

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geschrieben von Fabiana Bianchi
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