Verbot der Verbreitung in Neapel vom 25. bis 27. Juni 2021

Verkehr
0: 00 / 0: 00

Il Stadt Neapel hat die vorbereitet Fahrverbot für 3 Tage von Freitag 25. Juni bis Sonntag 27. Juni 2021 wegen Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte.

Genau Freitags ist es nicht möglich, von 11.00 bis 17.00 Uhr zu zirkulieren, während An Samstagen und Sonntagen ist es nicht möglich, von 8.30 bis 18.30 Uhr zu zirkulieren.

Die Motivation betrifft, wie erwähnt, die „Überschreitung des Grenzwertsatzes von 50 μg / m3 für PM10, in mindestens drei Steuergeräten„In den letzten Tagen, also am 21. und 22. Juni, kam es zu einer Zunahme von Feinstaub.

Fahrzeuge, die nicht zirkulieren können

Laut Verordnung der Gemeinde Folgende Fahrzeuge dürfen nicht verkehren:

  • Pkw und Nutzfahrzeuge Euro 0 und Euro 1, einschließlich „oldtimer“ und/oder „historischer“ Fahrzeuge;
  • Nutzfahrzeuge mit Dieselkraftstoff N1, N2 und N3 der Klasse kleiner oder gleich Euro 3;
  • Pkw der Kategorie kleiner oder gleich Euro 3;
  • Kraftfahrzeuge und Kleinkrafträder einer Klasse kleiner oder gleich Euro 1.

Die Ausnahmen vom Verbot

statt, Ungeachtet des Verbots dürfen zirkulieren:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Behinderten mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit, die im Besitz des Ausweises sind;
  • Polizeikräfte, der autonome Dienst / die örtliche Polizei / die Gemeinde Neapel, der Zivilschutz, das Militär, die Justizverwaltung;
  • Fahrzeuge von öffentlichen Stellen, Unternehmen und Unternehmen, die öffentliche Dienste erbringen und Fahrzeuge im Notruf oder zum Transport von Material und / oder Personal, das zur Durchführung dringender und öffentlicher Arbeiten und Arbeiten eingesetzt wird;
  • Fahrzeuge mit Arzt an Bord bei Hausbesuchen für Notrufe und Fahrzeuge mit Operatoren im journalistischen und Hörfunk- und Fernsehinformationsbereich sowie professionellen Fotografen;
  • Fahrzeuge zur Beförderung von Personen mit schweren Krankheiten, die einer besonderen Behandlung bedürfen;
  • Fahrzeuge mit therapeutischen oder medizinischen Gasen;
  • Autos und Busse von öffentlichen Verkehrsunternehmen, Taxis und Touristenbussen;
  • Mietfahrzeuge mit einer Tragfähigkeit von weniger als 3,5 Tonnen, Mietmotorräder und -mopeds sowie Kraftfahrzeuge von Fahrschulen für Übungen und Fahrprüfungen mit dem entsprechenden Schild „Fahrschule“;
  • Fahrzeuge, die auf den Namen von Personen mit Wohnsitz in anderen Regionen als Kampanien zugelassen sind und die mindestens einen Bürger befördern, der nicht in Kampanien ansässig ist;
  • Fahrzeuge, jedoch mit einer Kapazität von weniger als 3,5 Tonnen, für den Transport von Medikamenten und / oder den Transport von entsprechend zertifiziertem dringendem und nicht aufschiebbarem medizinischem Material sowie für den Transport von Wertsachen;
  • die Dienstwagen der Berufskonsuln und Honorarkonsuln mit Typenschild / Plakette;
  • Hybrid- und Elektrofahrzeuge, Motorräder und Mopeds.
Folge uns auf telegramm
geschrieben von Fabiana Bianchi
Lass uns darüber reden:
Sie können auch mögen