Via Tribunali in Neapel beginnt die Fußgängerzone: So funktioniert es

via dei Tribunali in Neapel
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Die Fußgängerzone der Via dei Tribunali in Neapel ist endlich eröffnet!

Im Anschluss an die letztjährige Resolution auf Vorschlag der Stadträte Alessandra Clemente und Mario Calabrese, Die Fußgängerzone der Via dei Tribunali in Neapel wird eröffnet ab Dezember 2019.

Genauer gesagt, Die Vorübungsphase beginnt am 8. November und endet am 7. Dezember. Während dieser Zeit ist der Zugriff von Via dei Tribunali, Ecke über Nil, wird von der Polizei besetzt, die auch den Bürgern nützliche Informationen über die neue Fußgängerzone geben wird.

Anschließend ab Dezember 8 TagDie Polizei wird für das Präsidium und die Bundeswehr nicht mehr anwesend sein elektronisches Tor, die bereits installiert wurde, wird aktiv sein. Auf diese Weise werden Geldstrafen für Verstöße automatisch ermittelt.

Die Fußgängerzone: welche Straßen sie umfasst

Le Straßen eingeschlossen In der Fußgängerzone der Via dei Tribunali befinden sich:

  • via dei Tribunali (von der Kreuzung mit der Via Duomo bis zur Kreuzung mit der Via Atri und der Via Nilo)
  • Piazza dei Gerolomini
  • vico dei Gerolomini
  • Piazza San Geatano
  • vico Giganti
  • Giganti-Platz
  • vico Fünf Heilige
  • Vico San Pellegrino
  • Vicoletto I San Paolo
  • Vicoletto II San Paolo
  • vico Scorziata
  • Fondaco San Paolo
  • über San Paolo
  • vico Storto Purgatorio in Arco
  • vico Purgatorio ad Arco

Ausnahmen zum Tor: Wer hat Zugang zur Fußgängerzone?

Bewohner von Bürgern In dem Bereich können sie automatisch die Fußgängerzone passieren, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Wer ist kein Bewohner, aber einen Parkplatz abseits der Straße besitzt, muss er beim Büro der Gemeinde 2 an der Piazza Dante eine Genehmigung beantragen.

Ferner zugreifen können:

  • die Fahrzeuge der Polizei, der Einsatz- und Rettungskräfte;
  • Katastrophenschutzfahrzeuge nur für Tätigkeiten, die in der Fußgängerzone durchgeführt werden;
  • Fahrzeuge, einschließlich Taxis, die behinderte Menschen in der Fußgängerzone begleiten;
  • Taxis und NCC (Vermietung mit Fahrer) zur Abholung oder Begleitung von Benutzern innerhalb der Fußgängerzone;
  • Fahrzeuge, die Güter für Dienstleistungen innerhalb der Fußgängerzone transportieren (Be- und Entladen von 8.00 bis 10.00 Uhr für eine Höchstdauer von 30 Minuten erlaubt);
  • Fahrzeuge von Unternehmen und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen nur für Aktivitäten erbringen, die in der Fußgängerzone stattfinden.
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geschrieben von Fabiana Bianchi
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